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Vertrauliche Geburt

Ein neues Gesetz link schützt Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten und anonym bleiben wollen. Die Regelungen zur vertraulichen Geburt ermöglichen eine medizinisch begleitete Geburt unter Wahrung der Anonymität und berücksichtigen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft.

Wir als Schwangerenberatungsstelle haben in dem Verfahren der vertraulichen Geburt eine zentrale Rolle vom Gesetzgeber zugewiesen bekommen. Die vertrauliche Geburt ist eingebunden in ein Spektrum anonymer Beratungs- und Hilfsangebote, die Gespräche in der Beratungsstelle finden in mehreren Schritten statt.

Zu Beginn der Beratung geht es um die Konfliktsituation der Frau. Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind werden erörtert. Adoption und vertrauliche Geburt werden angesprochen.

Entscheidet sich die Frau für die vertrauliche Geburt, wählt sie im nächsten Schritt ein Pseudonym für ihren Vor- und Familiennamen und Vornamen für das Kind aus. Ab dann wird im gesamten Verfahren nur das Pseudonym verwendet, um die Anonymität der Frau zu wahren.

Wir erstellen den Herkunftsnachweis, der den tatsächlichen Namen der Mutter, ihr Geburtsdatum und ihre aktuelle Anschrift enthält und beraten zu Geburtshilfeeinrichtungen. Wenn die schwangere Frau es wünscht, melden wir sie unter ihrem Pseudonym in der Geburtshilfeeinrichtung an und weisen darauf hin, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handeln wird.

Nach der vertraulichen Geburt wird das neugeborene Kind vom Jugendamt in Obhut genommen und in einer Pflege- bzw. Adoptionsfamilie aufwachsen.

 

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