Info:

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt schwangere Frauen in einer Notlage.

Eine Beihilfe aus dieser Stiftung kann während der Schwangerschaft in unserem Beratungszentrum beantragt werden. Im Zusammenhang mit der Mittelvergabe aus der Bundesstiftung beraten wir gern auch zu Schwangerschaft, Geburt und dem Leben mit Kind und informieren über finanzielle und soziale Hilfen.

Nach Bedarf wird ein zweckgebundener Zuschuss z.B. für Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung gewährt.

Die Stiftungsgelder  werden einkommensabhängig und nachrangig gegenüber anderen Hilfen vergeben und dürfen nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

 Voraussetzungen sind:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • bestehende Schwangerschaft
  • persönliche finanzielle Notlage
  • persönliche Antragstellung in der Beratungsstelle.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Hilfe.

 

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